Als Angestellter wird die Lohnsteuer direkt vom Gehalt abgezogen. Als Freiberufler oder Einzelunternehmer ist die Situation komplizierter – zunächst kann man die Einnahmen in voller Höhe behalten, aber über kurz oder lang möchte das Finanzamt seinen Anteil davon haben. Gerade in der Gründungsphase vergehen oft mehrere Jahre, bevor die Steuer festgesetzt wird und dann kurzfristig gezahlt werden muss. Da kommen schnell fünfstellige Beträge zusammen – wenn man da keine Rücklagen gebildet hat, ist das oft existenzbedrohend.
Um dieses schlechte Gefühl zu vermeiden, kann man mit SmarterSteuer berechnen, in welcher Höhe man Rücklagen für die Steuer bilden soll. Den Betrag kann man auf einem Tagesgeldkonto parken und dafür noch Zinsgewinne einstreichen. Normale Steuerrechner für Angestellte liefern hier falsche Ergebnisse, da bereits Freibeträge mit eingerechnet werden (z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag), die man als Selbständiger oft nicht in Anspruch nehmen kann. (SmarterSteuer ersetzt natürlich nicht einen Steuerberater.)
Nach Eingabe von Einnahmen vor Steuer und Geldwertem Vorteil (z.B. für einen Firmenwagen) berechnet SmarterSteuer auf Basis der aktuellen Steuerformel die verschiedenen Einkommensteuer-Komponenten und weist die Gesamt-Steuer (der Betrag, den man zurücklegen sollte) und das danach noch verbleibende Einkommen aus.